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Welche Arten sind wie geschützt?
Die nachfolgenden Arten werden automatisch seitens des Systems zumindest zeitweise oder gebietsweise als „geschützte Beobachtung“ gekennzeichnet. Sie können den Schutz für diese Arten dann manuell nicht aufheben. Meldungen, die nicht automatisch geschützt werden, können Sie jederzeit manuell selbst schützen (und den Schutz auch wieder aufheben). Machen Sie davon Gebrauch, wenn Sie befürchten, dass es durch Ihre Veröffentlichung zu einer Gefährdung des (Brut)Vorkommens oder des Gebietes kommen könnte. Geschützte Beobachtungen sind durch einen gelben Schlüssel gekennzeichnet (sichtbar bei Ihren eigenen Meldungen). Sie sind nur für Personen sichtbar, die erweiterte Rechte für eine Region oder Art haben (Administratoren, Artspezialisten).
Art :
Folgende Meldungen werden vom System automatisch geschützt :
Braunbär (Ursus arctos)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Eurasischer Fischotter (Lutra lutra)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Gämse (Rupicapra rupicapra)
gebietsweiser Schutz vom 1. September bis 31. Oktober
Goldschakal (Canis aureus)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Luchs (Lynx lynx)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Rothirsch (Cervus elaphus)
gebietsweiser Schutz vom 1. September bis 31. Oktober
Wildkatze / Waldkatze (Felis silvestris)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Wolf (Canis lupus)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember
Zwergmaus (Micromys minutus)
gebietsweiser Schutz vom 1. Januar bis 31. Dezember